Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 – 2030
MdB Hahn: Über eine Milliarde Euro für Autobahnausbau in der Region.
„Der vorgelegte Bundesverkehrswegeplan stellt wichtige Weichen zur Bewältigung des Verkehrs in unserer Heimat“, zeigt sich der örtliche Bundestagsabgeordnete und CSU-Kreischef Florian Hahn erfreut. Neben den drei Abschnitten entlang der A99 ist der Ausbau des Autobahnkreuzes Süd (A99/A8) als vordringlicher Bedarf neu enthalten. „Summiert man alle Projekte zusammen, fließen Investitionen von über einer Milliarden Euro in den Ausbau des heimischen Autobahnnetzes“, resümiert Hahn.
Der Putzbrunner Abgeordnete hatte direkt bei Bundesverkehrsminister Dobrindt mit Nachdruck auf das Nadelöhr Autobahnkreuz (AK) Süd hingewiesen. Dass das Vorhaben mit über 167 Mio. Euro auch als vordinglicher Bedarf zur Engpassbeseitigung mit der Bemerkung „hoch“ eingestuft wurde, sei für die gesamte verkehrspolitische Betrachtung in der Region essentiell.
Die Erweiterungen der A99-Abschnitte München-Südwest bis AK München-West, AK München-West bis AK München-Nord sowie der gesamte Bereich vom AK München-Nord bis zum AK München-Süd belaufen sich auf ein Volumen von rund 750 Mio. Euro. Ebenfalls als vordringlicher Bedarf im BVWP neu aufgeführt sind die für den Landkreis relevanten Abschnitte an A92 (AK Neufahrn – AD Flughafen München/92 Mio. Euro) und A94 (AS München Steinhausen – AS Feldkirchen West/114 Mio. Euro).
„Wir brauchen schon heute als morgen eine spürbare Entlastung“, so Hahn. 1,1 Milliarde Euro seien ein stattlicher Betrag von dem v.a. die Anwohnerinnen und Anwohnern profitierten, betont Hahn.
Bei den Bundesstraßen seien zudem die B471 bei Ismaning (B11) sowie bei Garching-Hochbrück (B13), die B338 bei Ismaning sowie die B13 zwischen der AS A92 Unterschleißheim und Maisteig unter „vordringlicher Bedarf“ eingestuft.
Neu sei auch die breite Öffentlichkeitsbeteiligung bei diesem Bundesverkehrswegeplan. Ziel sei es, die Bürger möglichst frühzeitig mit einzubinden, informiert Hahn. Das Bundesverkehrsministerium hat im Internet alle Projekte und ihre konkrete Bewertung veröffentlicht. Alle Interessierten können hierzu ab dem 21. März 2016 sechs Wochen Stellung nehmen. Nach Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschließt die Bundesregierung im Kabinett den Bundesverkehrswegeplan. Danach werden die sog. Ausbaugesetze und Bedarfspläne in den Deutschen Bundestag eingebracht. Als Abgeordneter werde Hahn das parlamentarische Verfahren und insbesondere die anschließenden Planungsphasen intensiv begleiten.
Der vollständige Entwurf zum BVWP 2030 mit allen Projekten ist abrufbar unter: bmvbs.pro.contentstream.de/18004initag/ondemand/3706initag/bmvi/bvwp2030/bvwp-2030-referentenentwurf.pdf.
Hintergrund: Die für die Fortschreibung in Betracht kommenden Vorhaben wurden einer fachlichen und gesamtwirtschaftlichen Maßnahmenbewertung durch das Bundesverkehrsministerium (BMVI) unterzogen. Dabei wurde abgeschätzt, ob für ein Projekt unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile grundsätzlich Bedarf besteht. Diese werden ggf. Gegenstand anschließender Planungsphasen sein. Entsprechend den Ergebnissen der vergleichenden Projektbewertung wird der neue BVWP aufgestellt. Auf dieser Grundlage wird der Deutsche Bundestag über Aufnahme und Dringlichkeitseinstufung von Straßenbauprojekten in einen neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen entscheiden.